| Spiel-
und Platzordnung |
1. Gegenseitige Rücksichtnahme
ist das oberste Gebot für alle Clubmitglieder.
Wir wollen weiter einen Spielbetrieb ohne Uhren
oder Belegungstafeln. |
2. Allen Mitgliedern ist der
Zutritt zur Platzanlage und zum Clubhaus gestattet.
Schlüssel für die Schließanlage
können beim 2. Vorsitzenden erworben werden. |
3. Gäste sind zum Besuch
von Spielen und der Gastronomie während der
Öffnung der Platzanlage willkommen. |
4. Gäste dürfen nur
zusammen mit Clubmitgliedern oder mit ausdrücklicher
Genehmigung des Vorstandes Tennis spielen, allerdings
nur wenn keine Clubmitglieder warten.
Trainer bedürfen für Gästetrainingsstunden
der Zusage des Vorstandes. |
5. Die Gästegebühr
beträgt 5,- € pro Platz und Stunde. Die
Gästestunden sind im Gästebuch, dass im
Clubhaus ausliegt, einzutragen. Für die Zahlung
der Gebühr ist das einladende Mitglied verantwortlich.
Sie erfolgt in der Regel mit der jährlichen
Erhebung des Mitgliedsbeitrages. |
| 6. Tennis soll in der üblichen Tenniskleidung
gespielt werden. Gestattet sind nur Tennisschuhe.
Jogging- oder andere Turnschuhe haben zu starkes Profil
und gefährden die Aschestruktur. |
| 7. Bei starkem Spielbetrieb ist die maximale Spielzeit
für das Einzel auf 60 Minuten und für das
Doppel auf 90 Minuten, einschließlich Einspielen
und Platzpflege zu beschränken. Nach Ablauf dieser
Zeit ist der Platz ohne Aufforderung freizugeben.
In einer anderen Spielpaarung kann während oder
nach Ablauf dieser Zeit nur weitergespielt werden,
wenn eine Abstimmung mit etwaigen wartenden Clubmitgliedern
erfolgt. |
| 8. Jugendliche sind an Wochentagen bis 18.00 Uhr
grundsätzlich wie die Erwachsenen auf allen Plätzen
gleich spielberechtigt. Ab 18.00 Uhr und an Sonn-
und Feiertagen müssen sie den Erwachsenen den
Vortritt lassen. Während eines Medenspiels der
Jugendlichen haben die Erwachsenen auf den übrigen
Plätzen Vorrang. |
| 9. Der Platz 3 ist der Jugendlichen- und Trainerplatz.
Hier haben die Jugendlichen und der Trainer stets
Vorrang. |
| 10. Für Turniere bzw. Medenspiele, Trainerstunden
und Vorbereitungstraining der Mannschaften können
vom Vorstand je nach Bedarf Plätze reserviert
werden. Die Termine werden durch Aushang bekannt gegeben. |
| 11. Ranglistenspiele haben grundsätzlich Vorrang
und sind nicht an die zeitliche Beschränkung
nach Ziffer 7 gebunden. Diese Spiele sollten aber
möglichst am Wochenende und nicht zu Spitzenzeiten
ausgetragen werden. Ansonsten sind sie mit dem/r Sport-
oder JugendwartIn abzustimmen. |
| 12. Eine gepflegte Platzanlage ist das Aushängeschild
unseres Clubs. Die Plätze und das Clubgelände
sind daher sauber zu halten. Abfälle gehören
in die bereitgestellten Gefäße. |
| 13. Dem Platzwart muss Gelegenheit gegeben werden,
die Plätze zu pflegen. Gegebenenfalls ist auf
einen anderen Platz auszuweichen oder der Spielbetrieb
zu unterbrechen. |
| 14. Über die Bespielbarkeit der Plätze,
auch nach größeren Regenfällen entscheidet
der Platzwart bzw. die Vorstandsmitglieder. Gesperrte
Plätze sind entsprechend gekennzeichnet und dürfen
nicht genutzt werden. |
15. Alle Clubmitglieder sind zur Mithilfe bei der
Platzpflege verpflichtet. Vor dem Verlassen des Platzes
ist er in einen bespielbaren Zustand zu bringen.
Das Abziehen mit den vorhandenen Matten hat über
die eigentliche Spielfläche hinaus bis zur Mitte
zwischen den Plätzen zu erfolgen.
Alle Linien sind zu kehren. Die Platzpflegegeräte
sind an den vorgesehenen Plätzen unterzubringen.
Bei Trockenheit sind die Plätze vor einem Spiel
ausreichend zu wässern. |
| 16. Die MannschaftsführerInnen sind für
die Ausführung der Turniere bzw. Medenspiele
verantwortlich. Warten keine Clubmitglieder können
die Spiele auch auf einer größeren als
der vorgeschriebenen Zahl der Plätze gestartet
werden. Bei starken Regen sind die Spiele zu unterbrechen.
Die Trockenlegung der Plätze ist mit der Schaumstoffwalze
vorzunehmen und darf nicht zur Zerstörung der
Platzstruktur führen. |
| 17. Das Clubhaus, die Umkleidekabinen und Toiletten
dürfen nicht mit Ascheschuhen betreten werden.
Die Ascheschuhe bitte nicht auf der Terrasse von der
Asche ausschlagen. |
| 18. Werden Stühle aus dem Clubhaus auf den
Terrassen genutzt sind diese nach Gebrauch wieder
in das Clubhaus zu bringen. |
| 19. Hundehalter garantieren dafür, dass ihre
Schützlinge nicht frei herumlaufen und das Gelände
oder Clubhaus verschmutzen. |
| 20. Wer als letzter das Clubgelände verlässt,
hat die Beleuchtung auszuschalten sowie alle Räume
und die Eingangstür abzuschließen. |
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Spiel- und
Platzordnung einzuhalten. Alle Clubmitglieder sind
berechtigt und angehalten auf die Einhaltung aller
Bestimmungen hinzuweisen.
Die Spiel- und Platzordnung kann in Ausnahmefällen
vom Vorstand jederzeit erweitert oder abgeändert
werden.
Neu-Bottenbroich, im März
2002
Der Vorstand |