TC Schwarz-Weiss Neu-Bottenbroich: Allgemeine Clubregeln
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Allgemeine Clubregeln

Spiel- und Platzordnung
1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot für alle Clubmitglieder.
Wir wollen weiter einen Spielbetrieb ohne Uhren oder Belegungstafeln.
2. Allen Mitgliedern ist der Zutritt zur Platzanlage und zum Clubhaus gestattet.
Schlüssel für die Schließanlage können beim 2. Vorsitzenden erworben werden.
3. Gäste sind zum Besuch von Spielen und der Gastronomie während der Öffnung der Platzanlage willkommen.
4. Gäste dürfen nur zusammen mit Clubmitgliedern oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes Tennis spielen, allerdings nur wenn keine Clubmitglieder warten.
Trainer bedürfen für Gästetrainingsstunden der Zusage des Vorstandes.
5. Die Gästegebühr beträgt 5,- € pro Platz und Stunde. Die Gästestunden sind im Gästebuch, dass im Clubhaus ausliegt, einzutragen. Für die Zahlung der Gebühr ist das einladende Mitglied verantwortlich. Sie erfolgt in der Regel mit der jährlichen Erhebung des Mitgliedsbeitrages.
6. Tennis soll in der üblichen Tenniskleidung gespielt werden. Gestattet sind nur Tennisschuhe. Jogging- oder andere Turnschuhe haben zu starkes Profil und gefährden die Aschestruktur.
7. Bei starkem Spielbetrieb ist die maximale Spielzeit für das Einzel auf 60 Minuten und für das Doppel auf 90 Minuten, einschließlich Einspielen und Platzpflege zu beschränken. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Platz ohne Aufforderung freizugeben. In einer anderen Spielpaarung kann während oder nach Ablauf dieser Zeit nur weitergespielt werden, wenn eine Abstimmung mit etwaigen wartenden Clubmitgliedern erfolgt.
8. Jugendliche sind an Wochentagen bis 18.00 Uhr grundsätzlich wie die Erwachsenen auf allen Plätzen gleich spielberechtigt. Ab 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen müssen sie den Erwachsenen den Vortritt lassen. Während eines Medenspiels der Jugendlichen haben die Erwachsenen auf den übrigen Plätzen Vorrang.
9. Der Platz 3 ist der Jugendlichen- und Trainerplatz. Hier haben die Jugendlichen und der Trainer stets Vorrang.
10. Für Turniere bzw. Medenspiele, Trainerstunden und Vorbereitungstraining der Mannschaften können vom Vorstand je nach Bedarf Plätze reserviert werden. Die Termine werden durch Aushang bekannt gegeben.
11. Ranglistenspiele haben grundsätzlich Vorrang und sind nicht an die zeitliche Beschränkung nach Ziffer 7 gebunden. Diese Spiele sollten aber möglichst am Wochenende und nicht zu Spitzenzeiten ausgetragen werden. Ansonsten sind sie mit dem/r Sport- oder JugendwartIn abzustimmen.
12. Eine gepflegte Platzanlage ist das Aushängeschild unseres Clubs. Die Plätze und das Clubgelände sind daher sauber zu halten. Abfälle gehören in die bereitgestellten Gefäße.
13. Dem Platzwart muss Gelegenheit gegeben werden, die Plätze zu pflegen. Gegebenenfalls ist auf einen anderen Platz auszuweichen oder der Spielbetrieb zu unterbrechen.
14. Über die Bespielbarkeit der Plätze, auch nach größeren Regenfällen entscheidet der Platzwart bzw. die Vorstandsmitglieder. Gesperrte Plätze sind entsprechend gekennzeichnet und dürfen nicht genutzt werden.
15. Alle Clubmitglieder sind zur Mithilfe bei der Platzpflege verpflichtet. Vor dem Verlassen des Platzes ist er in einen bespielbaren Zustand zu bringen.
Das Abziehen mit den vorhandenen Matten hat über die eigentliche Spielfläche hinaus bis zur Mitte zwischen den Plätzen zu erfolgen.
Alle Linien sind zu kehren. Die Platzpflegegeräte sind an den vorgesehenen Plätzen unterzubringen.
Bei Trockenheit sind die Plätze vor einem Spiel ausreichend zu wässern.
16. Die MannschaftsführerInnen sind für die Ausführung der Turniere bzw. Medenspiele verantwortlich. Warten keine Clubmitglieder können die Spiele auch auf einer größeren als der vorgeschriebenen Zahl der Plätze gestartet werden. Bei starken Regen sind die Spiele zu unterbrechen. Die Trockenlegung der Plätze ist mit der Schaumstoffwalze vorzunehmen und darf nicht zur Zerstörung der Platzstruktur führen.
17. Das Clubhaus, die Umkleidekabinen und Toiletten dürfen nicht mit Ascheschuhen betreten werden. Die Ascheschuhe bitte nicht auf der Terrasse von der Asche ausschlagen.
18. Werden Stühle aus dem Clubhaus auf den Terrassen genutzt sind diese nach Gebrauch wieder in das Clubhaus zu bringen.
19. Hundehalter garantieren dafür, dass ihre Schützlinge nicht frei herumlaufen und das Gelände oder Clubhaus verschmutzen.
20. Wer als letzter das Clubgelände verlässt, hat die Beleuchtung auszuschalten sowie alle Räume und die Eingangstür abzuschließen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Spiel- und Platzordnung einzuhalten. Alle Clubmitglieder sind berechtigt und angehalten auf die Einhaltung aller Bestimmungen hinzuweisen.
Die Spiel- und Platzordnung kann in Ausnahmefällen vom Vorstand jederzeit erweitert oder abgeändert werden.

Neu-Bottenbroich, im März 2002

Der Vorstand


 
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