Der Sportausschuss hat im März 1982 das bis dahin
bestehende Ranglistensystem in das so genannte
Pyramidensystem geändert, um zusätzliche
Forderungsmöglichkeiten zu schaffen und so den Spielbetrieb
abwechslungsreicher und attraktiver zu gestalten.
Das neue Pyramidensystem soll den Mitgliedern die Chance
geben, zügig den ihrer Spielstärke entsprechenden
Ranglistenplatz zu erreichen. Besonders entgegenkommen wird
die Regelung den Junioren und neuen Mitgliedern, wobei
letzteren ein schnelleres Hineinwachsen in den Club
erleichtert wird (siehe 4.)
Ziel der Rangliste ist es, Mannschaften für die
Verbandspiele entsprechend der Spielstärke aufzustellen. Aus
diesem Grunde ist es erforderlich, dass alle diejenigen, die
an den Verbandsspielen teilnehmen wollen, auch in der
Rangliste spielen. Für die Aufstellung der Mannschaften ist
aber nicht in jedem Fall der Ranglistenplatz
entscheidend. |
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1. Die Rangliste nach dem Pyramidensystem
baut sich wie folgt auf
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 12
15
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2. Jeder Spieler hat einen
Ranglistenplatz. Von dieser Position aus kann er alle
Spieler fordern, die in der Reihe links und in der
nächsthöheren Reihe rechts von ihm stehen.
Beispiel:
Nr. 13 kann in der eigenen Reihe Nr. 12 und Nr. 11 und in
der nächsthöheren Reihe Nr. 9 und 10 fordern. |
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3. Bei einem Sieg des Forderers nimmt
dieser den Platz des Geforderten ein, der einen Platz
zurückfällt. Alle Nachfolgenden fallen ebenfalls einen Platz
zurück. Verliert der Forderer, so bleibt er auf seinem
bisherigen Ranglistenplatz. |
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4. Alle Clubmitglieder, die nicht in der
Rangliste vertreten sind, können jeden Spieler in der
untersten Reihe fordern. Ausnahme: Fordern sich Jugendliche
über 16 Jahre oder neue Clubmitglieder in die Rangliste ein,
so bestimmt der Sportwart den Ranglistenplatz der
Einforderung. Verliert der Forderer, dann muss eine erneute
Einforderung fünf Plätze tiefer erfolgen. Der Einforderer
hat auch die Möglichkeit zu wählen, welchen Spieler der
Rangliste er fordert. Verliert er dieses Spiel, so nimmt er
den letzten Platz der Rangliste ein.
Die erstmalige
Einforderung sollte spätestens bis zum 15. August erfolgen,
um weitere Forderungsmöglichkeiten – nach oben wie nach
unten – wahrnehmen zu können. Ausnahmen bedürfen der
Zustimmung des Sportwartes. |
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5. Die Forderung ist dem Geforderten
mitzuteilen und danach ins Forderungsbuch einzutragen, sie
ist nicht statthaft, wenn der Forderer bereits gefordert hat
bzw. selbst gefordert wurde und die Forderung eingetragen
ist. |
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6. Der Geforderte hat der Forderung
innerhalb von zwei Wochen nachzukommen. Falls der Geforderte
innerhalb der Zweiwochenfrist nicht zum Spiel antritt, gilt
das Spiel für ihn als verloren.
Damit keine Härten
bei kurzfristigen Verhinderungen eintreten, sind
Terminvereinbarungen anzustreben. Ist nach Aussprechen der
Forderung innerhalb von zwei Wochen kein Spiel zu
vereinbaren, bleibt dem Geforderten Spieler nur noch die
Möglichkeit der Neutralisation (siehe 12). |
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7. Aufschiebende Wirkung des angesetzten
Spieltermins haben Urlaub oder Krankheit. In diesen Fällen
kann ein anderer Spieler gefordert werden. |
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8. Der Gewinner kann sofort wieder nach
oben fordern, darf aber frühestens nach sieben Tagen von
unten gefordert werden. Der Verlierer darf sich innerhalb
der nächsten sieben Tage nicht in das Forderungsbuch
eintragen, um tieferstehende Ranglistenspieler die
Möglichkeit zu geben, ihn zu fordern. |
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9. Es werden zwei Gewinnsätze gespielt:
beim Stand von 6:6 in einem Satz gilt die Tie-Break-Regel.
Das Ergebnis des Ranglistenspiels wird in das Forderungsbuch
eingetragen. Die notwendigen Änderungen der Rangliste werden
ausschließlich vom Sportwart bzw. Jugendwart
vorgenommen. |
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10. Der Forderer hat neue Bälle zu
stellen. |
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11. Es besteht keine
Schiedsrichterpflicht. Sollte jedoch einer der Beteiligten
einen Schiedsrichter verlangen, haben sie sich auf einen
Schiedsrichter zu einigen. |
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12. Ein Ranglistenspieler wird
neutralisiert, wenn es ihm durch wichtige Gründe mindestens
drei Wochen nicht möglich sein wird, Ranglistenspiele
durchzuführen. Die Neutralisation wird wirksam mit der
Eintragung in das Forderungsbuch und der Information des
Sportwartes. Nach Beendigung der Neutralisation muss sich
der Spieler auf dem Ranglistenplatz wieder einfordern, den
er zum Zeitpunkt der Neutralisation innehatte. |
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13. Alle Forderungsrechte erlöschen am
10.10. eines jeden Jahres. |
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14. Jugendliche über 16 Jahre können an
den Ranglistenspielen der Erwachsenen teilnehmen. |
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Horrem, den
14.07.1986 |