TC Schwarz-Weiss Neu-Bottenbroich: Forderungsregeln
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Forderungsregeln

Der Sportausschuss hat im März 1982 das bis dahin bestehende Ranglistensystem in das so genannte Pyramidensystem geändert, um zusätzliche Forderungsmöglichkeiten zu schaffen und so den Spielbetrieb abwechslungsreicher und attraktiver zu gestalten.

Das neue Pyramidensystem soll den Mitgliedern die Chance geben, zügig den ihrer Spielstärke entsprechenden Ranglistenplatz zu erreichen. Besonders entgegenkommen wird die Regelung den Junioren und neuen Mitgliedern, wobei letzteren ein schnelleres Hineinwachsen in den Club erleichtert wird (siehe 4.)

Ziel der Rangliste ist es, Mannschaften für die Verbandspiele entsprechend der Spielstärke aufzustellen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass alle diejenigen, die an den Verbandsspielen teilnehmen wollen, auch in der Rangliste spielen. Für die Aufstellung der Mannschaften ist aber nicht in jedem Fall der Ranglistenplatz entscheidend.

1. Die Rangliste nach dem Pyramidensystem baut sich wie folgt auf

1
2 3
4 5 6
7 8 9 10
11 12 13 12 15

2. Jeder Spieler hat einen Ranglistenplatz. Von dieser Position aus kann er alle Spieler fordern, die in der Reihe links und in der nächsthöheren Reihe rechts von ihm stehen.

Beispiel: Nr. 13 kann in der eigenen Reihe Nr. 12 und Nr. 11 und in der nächsthöheren Reihe Nr. 9 und 10 fordern.
3. Bei einem Sieg des Forderers nimmt dieser den Platz des Geforderten ein, der einen Platz zurückfällt. Alle Nachfolgenden fallen ebenfalls einen Platz zurück. Verliert der Forderer, so bleibt er auf seinem bisherigen Ranglistenplatz.
4. Alle Clubmitglieder, die nicht in der Rangliste vertreten sind, können jeden Spieler in der untersten Reihe fordern. Ausnahme: Fordern sich Jugendliche über 16 Jahre oder neue Clubmitglieder in die Rangliste ein, so bestimmt der Sportwart den Ranglistenplatz der Einforderung. Verliert der Forderer, dann muss eine erneute Einforderung fünf Plätze tiefer erfolgen. Der Einforderer hat auch die Möglichkeit zu wählen, welchen Spieler der Rangliste er fordert. Verliert er dieses Spiel, so nimmt er den letzten Platz der Rangliste ein.

Die erstmalige Einforderung sollte spätestens bis zum 15. August erfolgen, um weitere Forderungsmöglichkeiten – nach oben wie nach unten – wahrnehmen zu können. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Sportwartes.
5. Die Forderung ist dem Geforderten mitzuteilen und danach ins Forderungsbuch einzutragen, sie ist nicht statthaft, wenn der Forderer bereits gefordert hat bzw. selbst gefordert wurde und die Forderung eingetragen ist.
6. Der Geforderte hat der Forderung innerhalb von zwei Wochen nachzukommen. Falls der Geforderte innerhalb der Zweiwochenfrist nicht zum Spiel antritt, gilt das Spiel für ihn als verloren.

Damit keine Härten bei kurzfristigen Verhinderungen eintreten, sind Terminvereinbarungen anzustreben. Ist nach Aussprechen der Forderung innerhalb von zwei Wochen kein Spiel zu vereinbaren, bleibt dem Geforderten Spieler nur noch die Möglichkeit der Neutralisation (siehe 12).
7. Aufschiebende Wirkung des angesetzten Spieltermins haben Urlaub oder Krankheit. In diesen Fällen kann ein anderer Spieler gefordert werden.
8. Der Gewinner kann sofort wieder nach oben fordern, darf aber frühestens nach sieben Tagen von unten gefordert werden. Der Verlierer darf sich innerhalb der nächsten sieben Tage nicht in das Forderungsbuch eintragen, um tieferstehende Ranglistenspieler die Möglichkeit zu geben, ihn zu fordern.
9. Es werden zwei Gewinnsätze gespielt: beim Stand von 6:6 in einem Satz gilt die Tie-Break-Regel. Das Ergebnis des Ranglistenspiels wird in das Forderungsbuch eingetragen. Die notwendigen Änderungen der Rangliste werden ausschließlich vom Sportwart bzw. Jugendwart vorgenommen.
10. Der Forderer hat neue Bälle zu stellen.
11. Es besteht keine Schiedsrichterpflicht. Sollte jedoch einer der Beteiligten einen Schiedsrichter verlangen, haben sie sich auf einen Schiedsrichter zu einigen.
12. Ein Ranglistenspieler wird neutralisiert, wenn es ihm durch wichtige Gründe mindestens drei Wochen nicht möglich sein wird, Ranglistenspiele durchzuführen. Die Neutralisation wird wirksam mit der Eintragung in das Forderungsbuch und der Information des Sportwartes. Nach Beendigung der Neutralisation muss sich der Spieler auf dem Ranglistenplatz wieder einfordern, den er zum Zeitpunkt der Neutralisation innehatte.
13. Alle Forderungsrechte erlöschen am 10.10. eines jeden Jahres.
14. Jugendliche über 16 Jahre können an den Ranglistenspielen der Erwachsenen teilnehmen.
Horrem, den 14.07.1986

 
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